.

 

 

Veränderung beginnt mit Vertrauen

 

Haus & Wohnung einfach verkaufen (lassen)

Die Veräußerung einer Immobilie kann für die Eigentümer mit viel Aufwand verbunden sein. Die Trennung fällt oft nicht leicht und die Suche nach einem Käufer, der das Besondere wirklich zu schätzen weiß, ist eine wahre Kunst.

Wir entlasten Sie tatkräftig und ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen und präsentieren Ihre Immobilie als attraktives Unikat.

 

Wir suchen Ihre Immobilie

Nutzen Sie unser Kontaktformular und wir melden uns gerne für eine unverbindliche Beratung!

Ihr zuverlässiger Partner beim Verkauf

 

  • Objektive Markteinschätzung und Marktwertanalyse

  • Erstellung von professionellen Vermarktungskonzepten, Verkaufs- und Präsentationsunterlagen (360°-Ansichten, virtuelle Besichtigungen, Drohnenaufnahmen, Exposés, etc.) durch internes Grafik- und Marketingteam

  • Eingehende Beratung und Empfehlungen zur Attraktivierung und Optimierung Ihrer Immobilie

  • Einbindung von Profis aus unserem Netzwerk: Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Baumeister, Handwerker etc.

 

 

Voller Service aus einer Hand

 

  • Ein Ansprechpartner für die gesamte Abwicklung – wir bieten Ihnen umfangreiche Dienstleistungen aus einer Hand.

  • Mit unserem Spezialservice Private Banking Attersee vertrauen Sie auch auf hochqualifizierte Beratung und Unterstützung bei der Veranlagung des Verkaufserlöses.

  • Die reibungslose Durchführung Ihrer Bankgeschäfte rund um Ihre Immobilientransaktion ist unsere Kernkompetenz.

 

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

 

 

 

Allgemeine Informationen zum Maklerwesen (Auszug Maklergesetz)
 

  • Begriff und Tätigkeit des Maklers:
    Makler ist, wer auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung (Maklervertrag) für einen Auftraggeber Geschäfte mit einem Dritten vermittelt, ohne ständig damit betraut zu sein.

  • Befugnisse des Maklers:
    Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Makler nicht befugt, für den Auftraggeber das vermittelte Geschäft zu schließen oder Zahlungen vom Dritten entgegenzunehmen.

  • Arten von Vermittlungsaufträgen:
    Die Vermittlung von Immobilien erfolgt in der Regel als schlichter oder Allein-Vermittlungsauftrag.

    • Bei einem schlichten Auftrag hat der Auftraggeber die Möglichkeit, dass er gleichzeitig mehrere Makler für den Verkauf oder die Vermietung einer Liegenschaft beauftragen darf bzw. dass er auch selbst die Liegenschaft eigenständig und provisionsfrei vermitteln kann. Der allgemeine oder schlichte Vermittlungsauftrag wird in der Regel auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und ist von beiden Seiten jederzeit kündbar. 

      Allerdings ist diese Vertragsform nur einseitig verbindlich. Das bedeutet, dass die Makler nicht verpflichtet sind, aktiv tätig zu werden. Der Besitzer der Immobilie muss aber jenem Makler die vereinbarte Provision bezahlen, der in der Vermittlung erfolgreich bzw. verdienstlich war. Gemäß Maklergesetz § 4 Abs 2 muss der Eigentümer/Vermieter das Angebot eines Maklers jedoch nicht verpflichtend annehmen.
       
    • Bei einem Alleinvermittlungsauftrag bestehen sowohl für Auftraggeber als auch Auftragnehmer gewisse Rechte und Pflichten. Im Unterschied zum schlichten Auftrag ist der Makler verpflichtet alles zu tun, um ein Geschäft zu vermitteln und andererseits verpflichtet sich der Auftraggeber, während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrages keinen anderen Immobilienmakler zu beauftragen. 

      Die Dauer für die Vermittlung von Kaufobjekten ist grundsätzlich auf höchstens sechs Monate, die Vermittlung von Miet- und Pachtverträge höchstens für drei Monate limitiert. Im Falle eines Alleinvermittlungsauftrages endet dieser zum vereinbarten Termin und wandelt sich danach in einen unbefristeten und jederzeit kündbaren schlichten Maklervertrag um.